Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung ist für eine angemessene und bedarfsgerechte Versorgung im Alter, bei Eintritt einer Invalidität und im Todesfall unverzichtbar.

Die betriebliche Altersversorgung ist älter als die gesetzliche Rentenversicherung. Seit 1974 regelt das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) die betriebliche Altersversorgung in Deutschland.

Betriebliche Versorgungsleistungen können über fünf Durchführungswege finanziert werden.

Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung können allenfalls eine Grundabsicherung bieten. Auch mit einer privaten Versorgung gelingt selten eine zielgerichtete Absicherung.

Unternehmen mit einer betrieblichen Altersversorgung wissen um ihre soziale Verantwortung. Ergänzend zum Einkommen wird eine betriebliche Altersversorgung für viele Mitarbeiter immer wichtiger. Studienreihen zur betrieblichen Altersversorgung im Mittelstand belegen, dass Mitarbeiter das Angebot einer Betriebsrente seit der Einführung der steuerlich geförderten Entgeltumwandlung zunehmend nutzen.

Für viele Arbeitgeber ist die betriebliche Altersversorgung zudem ein unverzichtbares Instrument ihrer Personalpolitik geworden. Zusatzentgelte sind ein wichtiges Mittel, um die benötigten Arbeitskräfte zu gewinnen und natürlich auch zu halten. Hierzu zählt auch die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente. So können Unternehmen nicht nur Leistungen in Form einer Altersrente, sondern auch Leistungen im Falle eine Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähig- und Dienstunfähigkeit ihren Mitarbeitern gewähren. Unter bestimmten Voraussetzungen z.B. durch Sonderkonditionen über einen Kollektivrahmenvertrag kann Versicherungsschutz auch ohne eine Gesundheitsprüfung angeboten werden.

Neben einer zusätzlichen Altersrente im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung ist auch eine Hinterbliebenenabsicherung für Ehe-/ Lebenspartner und Kinder) möglich.

Für Gesellschafter-Geschäftsführer oder Vorstände, die zudem oft keine Versorgungsansprüche aus der Gesetzlichen Rentenversicherung haben, ist die betriebliche Altersversorgung ein wichtiger Versorgungsbaustein.

Seit 01.01.2002 besteht für alle rentenversicherungspflichtige Mitarbeiter ein Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Arbeitgeber haben hier eine sogenannte Verschaffungsverpflichtung, ihren Arbeitnehmern eine Entgeltumwandlung zu ermöglichen.

Neu ist seit 01.01.2019, dass Arbeitgeber einen gesetzlich verpflichtenden Zuschuss von 15% auf den Entgeltumwandlungsbetrag gewähren müssen, wenn die Versorgungszusage nach 2017 erteilt wurde und der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge durch die Entgeltumwandlung einspart.

Für Arbeitnehmer ist Entgeltumwandlung wirtschaftlich interessant, Lohnbestandteile von heute als Versorgungsbezüge von morgen zu verwenden. Der Gesetzgeber beteiligt sich mit Steuervorteilen und Ersparnissen bei den Sozialversicherungsbeiträgen. mehr erfahren

Durchführungswege

Betriebliche Versorgungsleistungen können über fünf Durchführungswege finanziert werden. Unter Durchführungsweg versteht man die Gestaltungsform, mittels der die betriebliche Altersversorgung eingerichtet wird.

Pensionszusage

Unter Direktzusagen versteht man, wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen der Alters-, Invaliditäts- oder/unter Hinterbliebenenversorgung unmittelbar zusagt und hierfür im Versorgungsfall direkt einsteht.

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Direktversicherung

Eine Direktversicherung, als einer der fünf möglichen Durchführungswege, ist gerade bei klein- und mittelständischen Unternehmen besonders verbreitet. Grund hierfür ist die sehr einfache Handhabung und der geringe Verwaltungsaufwand.

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Pensionskasse

Eine Pensionskasse ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung zur Finanzierung von betrieblicher Altersversorgung, die dem Versorgungsberechtigten (Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Hinterbliebenen) einen Rechtsanspruch auf Leistungen gewährt.

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Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung zur Finanzierung von betrieblicher Altersversorgung, die einen Rechtsanspruch auf Leistungen gewährt. Er unterliegt der Kontrolle des Bundesaufsichtsamtes für Finanzdienstleistungen.

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Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die betriebliche Altersversorgung im Auftrag eines Unternehmens gewährt. Sie sind von der Steuer befreit und gewähren keinen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen.

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