Nachweisgesetz in Kraft getreten

Nachweisgesetz in Kraft getreten

Mit Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Union über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen, hat der deutsche Gesetzgeber das Nachweisgesetz aus dem Jahr 1995 novelliert. In diesem Nachweisgesetz wird geregelt, welchen Informations- und Dokumentationspflichten der Arbeitgeber nachkommen muss. Die Neuregelung ist per 01.08.2022 in Kraft getreten.

Neu ist, dass die Betriebliche Altersversorgung im Gesetz nunmehr ausdrücklich erwähnt (§ 2 Abs. 1 Nr. 13 NachwG) ist. Welche Informationen muss der Arbeitgeber ausdrücklich zur Verfügung stellen?

- Wahlrecht des Arbeitnehmers zur Auszahlung der Vergütung in Form einer Entgeltumwandlung
- Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG sowie eine mögliche zusätzliche Förderung
- Fälligkeiten der Auszahlung einer betrieblichen Altersversorgung sowie Art der Auszahlung (Rente oder Kapital)
- in Einzelfällen: Name und Anschrift des Versorgungsträgers

Diese Informationen muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer innerhalb verschiedener Fristen (vom 1. Arbeitstag bis 1 Monat nach Arbeitsbeginn) in einer Niederschrift aushändigen. Bei einem Verstoß (bei fehlender, nicht richtiger, nicht vollständiger, nicht in vorgeschriebener Form oder nicht rechtzeitig ausgehändigter Information) kann nun auch ein Bußgeld verhängt werden.