PSVaG setzt Beitragssatz für 2021 auf 0,6 Promille fest -
Niedrigster Beitragssatz seit 2016

PSVaG setzt Beitragssatz für 2021 auf 0,6 Promille fest - Niedrigster Beitragssatz seit 2016

Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) hat den Beitragssatz für das Jahr 2021 auf 0,6 Promille (Vorjahr 4,2 Promille) festgesetzt. Dies ist der niedrigste
Beitragssatz seit dem Jahr 2016. Damit bewegt sich der Beitragssatz unter dem langjährigen Mittel von 2,8 Promille. Der aktuelle Beitragssatz 2021 wird
insbesondere durch die sehr günstige Entwicklung der den PSVaG betreffenden Insolvenzen und damit des Schadenvolumens sowie die erhebliche Auflösung
der Rückstellung für Beitragsrückerstattung aus dem Vorjahr positiv beeinflusst.

Der PSVaG geht davon aus, dass sich die entlastenden Effekte, die den außerordentlich niedrigen Beitragssatz in diesem Jahr ermöglichen, im Jahr 2022 nicht
erneut in dieser Größenordnung ergeben werden.

Für die seit 2021 insolvenzsicherungspflichtigen Pensionskassenzusagen beläuft sich der gemäß § 30 BetrAVG festgesetzte Beitrag auf 3,0 Promille der jeweils
auf diese entfallenden Beitragsbemessungsgrundlagen. In Höhe dieses Beitrages wird eine Dotierung des Ausgleichsfonds für die neu hinzukommenden
Pensionskassenzusagen vorgenommen.

Quelle: PSVaG