Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung

Unter Durchführungsweg versteht man die Gestaltungsform, mittels der die betriebliche Altersversorgung eingerichtet wird.

Dieses ist unmittelbar durch das Unternehmen möglich und begrifflich als Direktzusage beschrieben. Im Steuerrecht hingegen wird in der Regel der Begriff der Pensionszusage, der mit der Direktzusage identisch ist, verwendet.

Bei einer Direktzusage verspricht das Unternehmern, unmittelbar gegenüber dem versorgungsberechtigten Mitarbeiter, bei Eintritt des zugesagten Versorgungsfalles, die versprochenen Versorgungsleistungen zu erbringen.

Darüber hinaus gibt es vier mittelbare Versorgungszusagen, bei denen der Arbeitgeber an externe Versorgungsträger finanzielle Mittelt zuwendet, aus denen dieser Versorgungsträger, bei Eintritt des Versorgungsfalles, die entsprechenden Leistungen gegenüber dem Mitarbeiter und/oder Hinterbliebenen erbringt.

Bei diesen mittelbaren Durchführungswegen wird unterschieden in:

Hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Ausgestaltung, aber auch der betriebswirtschaftlichen Behandlung von Aufwendungen für diese Durchführungswege, unterscheiden sie sich voneinander teilweise erheblich. Dies führt zu unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen Auswirkungen und Risiken.

Auch für den Versorgungsberechtigten, sowohl in der Anwartschaft- als auch Leistungsphase, werden die Versorgungsleistungen und/oder Aufwendungen für eine solche Finanzierung steuer- und sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich behandelt.