Betriebliche Krankenversicherung

Die Gesundheit der Mitarbeiter nachhaltig unterstützen. Machen Sie aus der Not eine Tugend: Versorgen Sie Ihre Mitarbeiter und Führungskräfte mit einer betrieblichen Krankenversicherung und schaffen Sie daraus einen spürbaren Mehrwert!

Die zusätzliche Gesundheitsprävention mit der Chance auf bessere medizinische Versorgung im Krankheitsfall oder die Nutzung von Vorsorgetarifen wirkt sich positiv auf das Leistungspotenzial Ihrer Belegschaft aus.

Eine bessere medizinische Versorgung reduziert nachweislich die Krankenausfallzeiten. In Zeiten des Fachkräftemangels stellen sich Arbeitgeber ihrer sozialen Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern und stärken damit die Motivation und Leistungsfähigkeit.

Der Mehrwert dieser Leistung ist für Ihre Mitarbeiter sofort spürbar.

Bereits ab 5 Mitarbeitern bieten Versicherer die Absicherung ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten über einen Gruppenvertrag an.

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Arbeitgeber

  • Übernahme sozialer Verantwortung für Mitarbeiter
  • Erhöhung Mitarbeitermotivation
  • Erhaltung und Verbesserung der Mitarbeitergesundheit
  • Verbesserung Unternehmesimage – Attraktivität am Arbeitsmarkt

Arbeitnehmer

  • Attraktive Sozialleistung – Optimierung Gesundheitsschutz
  • Ersparnis gegenüber Individualtarifen
  • Überwiegend keine Gesundheitsprüfung und Wartezeiten
  • Mitversicherung von Ehepartner, Lebenspartnern, Kindern

Leistungsbausteine

Budget-Tarife Festes jährliches Budget (z.B. 300/600/900 od. 1.200 EUR) kann flexibel eingesetzt werden
Zahnzusatzversicherung Erstattung für Zahnersatz und Behandlung
Ambulante Zusatzversicherung:
Sehen und Hören Erstattung für Seh- und Hörmittel
Vorsorge Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen
Alternative Medizin Erstattung für Naturheilverfahren
Hilfsmittel Zuzahlung für Arznei-/ Heil-/ Verbandsmittel
Unfallergänzung Zuzahlung z.B. für Umbaukosten, Kosmetische Operationen, Hilfsmittel
Krankenhauszusatzversicherung Privatärztliche Behandlung, 1 und 2-Bett-Zimmer
Krankentagegeld Krankentagegeld ab 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
Beitragsfreistellung für die obligatorische bKV Beitragsfreistellung in entgeltfreien Zeiten mit Erhalt des Versicherungsschutzes für den Mitarbeiter

Steuerliche Behandlung

  • die bKV-Beiträge gelten, seit der Entscheidung des Bundesfinanzhofes* als Sachzuwendungen
  • Sachzuwendungen sind bis 50 EUR/Monat (Freigrenze) steuerfrei
    Beachten: Werden die 50 EUR im Monat überschritten, ergibt sich eine Steuerpflicht.

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung

  • die bKV-Beiträge sind sozialabgabenfrei
  • Sachzuwendungen bis 50 EUR/Monat sind auch für geringfügig entlohnte Beschäftige möglich

* Urteile vom 07.06.2019 VI R 13/16; vom 04.07.2018 VI R 16/17 veröffentlicht am 12.09.2019

Versorgen Sie Ihre Mitarbeiter mit einer betrieblichen Krankenversicherung und schaffen Sie einen spürbaren Mehrwert!

Die Einrichtung und Verwaltung einer betrieblichen Krankenversicherung erfordert für Sie einen geringen Aufwand. Die Leistungsabwicklung erfolgt direkt zwischen dem Mitarbeiter und dem Versicherer.

Unsere Beratung ist unabhängig. Wir empfehlen Ihnen, die Zusammenstellung verschiedener Leitungsbausteine nach Ihren Vorstellungen und speziell auf Ihre Mitarbeiter abgestimmt.